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 Betreuungsschein?!

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Miss Barthezz
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BeitragThema: Betreuungsschein?!
Betreuungsschein?! EmptySo 13 Jun 2010, 20:50    © Miss Barthezz
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Guten Tag,ich bin durch google auf diese Seite aufmerksam
geworden und habe nun auch gleich eine frage und hoffe das ihr mir
helfen könnt.



Vorgeschichte:
Mitte dieses Jahres hatte ein Älterer Mann aus unserm Haus einen
Schlaganfall(76 Jahre alt).Es ist sein 2ter gewehsen.
Als er ins KKH kamm wurde dann Schwere Demenz festgestellt.Meine
freundin ist gelernte Altenpflegehelferin und hatte sich im vorfeld
angeboten bei Einkäufen usw zu helfen.Nachdem sie dann die PS 1
durchbekommen haben,wollten wir ihn in eine Tagespflege für Demenzkranke
menschen unterbringen.

Nun haben wir in den nächsten Tagen Probetage mit der Einrichtung.Auf
diesem Forumular steht was er so alles mitzubringen hat.Unteranderem
Auch "Kopie des Betreuungs-Ausweis"
Nun ist folgendes Problem,wir haben den Ausweis nicht,da sich seine
Frau(82Jahre)weigert solch eine Generalvollmacht sich zu besorgen.

Was wird nun morgen passieren,wenn wir diesen Ausweis nicht haben
oder ihn erst beantragt haben.Ein anwalt hat mir gesagt solch eine
Vollmacht kostet 100€ und ein anderer Sagte mir "Sie kostet pro 5000€
vermögen 50€"

Ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen
Mit freundlichen Grüßen
Miss Barthezz
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BeitragThema: Re: Betreuungsschein?!
Betreuungsschein?! EmptySo 13 Jun 2010, 22:10    © Ricki
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Guten Abend,
hmm ich mag nichts falsches sagen und vielleicht ist das
auch sogar von Fall - zu Fall verschieden....
Ich arbeite als Altenpflegerin im Altenheim und ich weiß
das es bei uns durchaus auch durchs Amtsgericht entschieden
werden musste in einigen Fällen.
Es kommt auch darauf an, ob dieser Mann auch Kinder oder
sonstige Angehörigen noch hat, und vor allem ist auch zu klären,
in wie weit seine Ehefrau noch Entscheidungskräftig ist.....
Auf jeden Fall, meine ich, das euch das Pflegeheim gewiss auch
Ratschläge bzw. Informationen mitteilen kann und vielleicht auch wird.

GLG Ricki






„Leben lässt sich nur rückwärts verstehen,
muss aber vorwärts gelebt werden.“


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Miss Barthezz
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BeitragThema: Re: Betreuungsschein?!
Betreuungsschein?! EmptySo 13 Jun 2010, 22:31    © Miss Barthezz
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soweit ich weiß hat er einen sohn und sonst nur noch seine ehefrau.

wir haben die frau auch mehrfach auf diese Betreuungsvollmacht drauf angesprochen,aber sie will davon nicht wissen.

Wir wollen ihr ja nur helfen und wenn nun auf einmal ein betreuer vom Amtsgericht kommt und auch noch das geld,was er hat wegnimmt ist das geschreih groß.

sie sagte immer"Sowas brauche ich nicht.ich bin seine ehefrau"bloss ist das in rechtlicher lage rein garnix wert

wir werden ja sehn,was morgen so passieren wird,wenn er in die tagespflege kommt
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BeitragThema: Re: Betreuungsschein?!
Betreuungsschein?! EmptyMo 14 Jun 2010, 08:13    © sylvia
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Betreuungsschein?! 53190 Miss,
wieweit ist die Frau denn geistig fit? Dann genau erklären warum ihr den Schein braucht und was es für Folgen haben kann, wenn er nicht da ist - in aller Ruhe.

Hier mal ein Link:

http://www.erbrecht-heute.de/Betreuungsvollmacht.html

So eine Vollmacht kostet in Niedersachsen keine 100 Euro.

LG Sylvia








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Miss Barthezz
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BeitragThema: Re: Betreuungsschein?!
Betreuungsschein?! EmptyMo 14 Jun 2010, 22:47    © Miss Barthezz
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es wird nun,nach dem die frau von der tagespflege da war,auf einmal sogar eine betreuungsvollmacht beim amtsgericht beantragt.
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BeitragThema: Re: Betreuungsschein?!
Betreuungsschein?! EmptyDi 15 Jun 2010, 08:31    © Ricki
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Zitat :
Ich arbeite als Altenpflegerin im Altenheim und ich weiß
das es bei
uns durchaus auch durchs Amtsgericht entschieden
werden musste in
einigen Fällen.

Genau das ist es ja was ich mit obigem Satz meinte - das Amtsgericht
wird in solchen Fällen entscheiden für die Belange des Mannes oder
eines Bewohners.......ein Amtsrichter wir dann eine Entscheidung fällen.
(bei uns im Heim ist das so - das ein Amtsrichter mit dem bzw. den
Betreffenden ein Gespräch führt....sogenannt Begutachtung und dann
wird entschieden.....)

GLG Ricki






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BeitragThema: Re: Betreuungsschein?!
Betreuungsschein?! EmptyDi 15 Jun 2010, 13:34    © Biggi
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Genau Ricki, so war es damals bei unserer Mutter und meinem Mann, der Betreuer ist, auch. Der Amtsrichter kommt nach hause und unterhält sich den Betroffenen und macht sich sein Bild.

Liebe Miss,
da braucht ihr keine Angst haben. Ein Betreuer kann das Geld nicht einfach wegnehmen. Er muss genaustens Buch über sämtliche Ausgaben führen, was wiederrum kontrolliert wird. Falls tatsächlich Missbrauch betrieben wird, was leider auch schon vorgekommen ist, sollte man das umgehend dem Amtsgericht melden. Aber das sind gott sei Dank Ausnahmen.

LG Biggi






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BeitragThema: Re: Betreuungsschein?!
Betreuungsschein?! EmptyMi 16 Jun 2010, 19:18    © Ricki
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Guten Abend Miss Barthezz,

ich habe nochmal die Sache gelesen und mich nochmal vergewissert
wie die "Handhabe" von so einem Betreuungsschein ist......
also es ist, wie schon zuvor erwähnt, dieser Betreuungsschein wird vom
Amtsgericht ( Amtsrichter) entschieden .....
Solche Entscheidungen werden schon sehr sehr eingehend geprüft bevor
sie gefällt werden.Es wird auch sichergestellt und dahingehend geprüft,
in wieweit die Ehefrau noch in der Lage ist, für den "Betroffenen"(den Ehemann)
Entscheidungen zu treffen und dies nicht nur finanziell.

(Ich bin sogar davon überzeugt, das die Ehefrau des Betroffenen nicht
wirklich weiß was so ein Schein bedeutet und sie entlastet werden kann...)

An deiner Stelle würde ich der ganzen Geschichte, gelassen entgegentreten.
Wie meine Vorredner schon erwähnten, ist diese Betreuung eine sehr intensive
Sache, alles muss dokumentiert werden, jeden Cent Einnahme oder Ausgaben....
Über jede Handhabe muss man Rechenschaft ablegen Betreuungsschein?! Icon_rolleyes
Die Betreung eines Menschen (und gerade wenn man nicht verwandt mit ihm ist)
stellt sich nicht einfach dar....Es ist eine rießengroße Verantwortung und oft ist
auch der Ärger schon vorprogrammiert.
Es ist immer denk ich eine gute Sache, sich zu fragen ob man diese große Verantwortung
wirklich möchte.... Betreuungsschein?! Icon_question Betreuungsschein?! Icon_exclaim
Manche Angehörige oder Verwandte unserer Bewohner, lehnen sogar ganz BEWUSST
diese Verantwortung ab, dennoch arrangieren sie es so, daß der vom Amtsgericht
ausgesuchte Betreuer, den Rat bzw. die Wünsche der Angehörigen ( und natürlich
auch im Sinne des Betroffenen) versucht wird zu regeln und zu befolgen.
LG Ricki






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Sören Aabye Kierkegaard
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BeitragThema: danke
Betreuungsschein?! EmptyMi 16 Jun 2010, 20:17    © Miss Barthezz
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Guten Abend

Danke erstmal für eure Hilfe.

Ich mach ich da gar nicht mehr heiss,
da ich ab juli ich das ältere Ehepaar nicht mehr betreue.

Soweit wie wir das jetzt immer mit bekommen kann die Frau auch nicht machen, da sie dazu gar nicht fähig ist.
Aber so ich gehört habe soll wohl Sohn als Betreuer ein gesetzt werden.
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