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 Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung

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Picopa
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BeitragThema: Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung
Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung EmptyMo 29 Nov 2010, 01:28    © Picopa
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Hallo,

meine Mutter (73) ist schon etwas länger dement und wollte sehr lange alles noch alleine machen, was von uns 4 Kindern natürlich respektiert wurde. Inzwischen kann sie nicht mehr selbst unterschreiben (die Lese- und Schreibfertigkeiten, sowie Rechnen sind verloren gegangen). Für ihre Kontogeschäfte habe ich bereits eine Kontovollmacht. Für alle anderen Belange hatte bislang noch kein Anlass vorgelegen und sie wollte auch bis etwa vor zwei Monaten keine Vollmacht erteilen ( "Ich mache noch alles selbst- mir braucht keiner zu helfen"!)
Nun ist es jedoch schubartig dazu gekommen, dass sie sehr vieles nicht mehr alleine kann und bittet auch um Hilfe, bzw. lässt sich helfen.

Natürlich könnte ich beim Amtsgericht die Betreuung anstrengen, welche ich auch übernehmen kann (Geschwister sind auch dafür.) Mir widerstrebt jedoch das Procedere im Sinne meiner Mutter, wenn dann jemand Fremdes kommt und sie lauter Dinge abfragt die sie nicht mehr machen kann. Das Gleiche gilt auch für den MDK für die Pflegestufe. Diese ist jetzt auch beantragt. Ich möchte ihr diese doppelte Konfrontation so lange wie möglich ersparen.

Wäre es besser, mit ihr zu einem Notar zu gehen und das sie dort mündlich bezeugt, dass ihre Tochter für sie sorgen (Generalvollmacht) soll?

Vermögenswerte sind kaum vorhanden (Sterbegeldversicherung) und ansonsten eine kleine, auskömmliche Rente. Es geht also eher um Rechtsbelange wie die Personensorge.

Wie sind die Erfahrungen anderer?
Es grüßt
Pia
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BeitragThema: Re: Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung
Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung EmptyMo 29 Nov 2010, 07:24    © sylvia
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welcom liebe Pia,
ich selber hatte eine umfaßende Generalvollmacht, wo wirklich alles drin stand auch die Regelung wegen Magensonde. Dies Teil kann man überall vorzeigen sei es Krankenhaus usw.. Bin damit sehr gut gefahren.

Ich hoffe ihr seit euch alle einig, dann klappt das.

Für die Pflegestufe drücke ich die Daumen.

Alles Gute.

LG Sylvia








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BeitragThema: Re: Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung
Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung EmptyMo 29 Nov 2010, 08:09    © Admin
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Liebe Pia

Auch von mir erstmals ein herzliches Willkommen im Forum Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung 87394

Eine Generalvollmacht ist immer ein Vorteil und wenn deine Mutter einer solchen beim Notar noch selber zustimmen kann, wäre es auch Einfacher. Je früher eine solche Beantragt werden kann je einfacher - für alle Seiten. Da du an ihrem Wohle interressiert bist und für sie nur das Beste möchtest, werden ihre Wünsche dennoch mit berücksichtigt werden und nicht dadurch eingeschränkt.

Ein grosses Plus bei euch ist auch, das deine Geschwister dies unterstützen. Friedliche Lösungen und Vertrauen unter Geschwister ist das A und O einer bestmöglichen Betreuung.

Liebe Willkommensgrüsse

Ursula






Liebe Grüsse
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BeitragThema: Re: Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung
Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung EmptyMo 29 Nov 2010, 11:39    © Marie
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Hallo Picopa,

ich könnte mir vorstellen, daß es für Deine Mutter schwierig werden könnte, eine notarielle Vollmacht zu erteilen. Der Wortlaut der Vollmacht wird vorgelesen und der Notar schätzt ein ob Deine Mutter auch alles verstanden hat. Dann muß sie unterschreiben.

Ich habe die Generalvollmacht von meinem Vater glücklicherweise schon sieben Jahre bevor die Demenz offensichtlich (also für mich als Angehörige - und damit auch für jeden Notar) sichtbar wurde, erhalten. So konnte ich selbständig handeln als die Pflegestufe beantragt und auch sofort genehmigt wurde. Mein Vater konnte zu der Zeit zwar noch unterschreiben (und hätte alles unterschrieben, was irgend jemand ihm vorlegt) aber einen Antrag auf Pflegestufe hätte er abgelehnt, so wie er anfangs auch die Pflege selbst ablehnte.

Frag' also vorsichtshalber erst mal beim Notar nach bevor Du mit Deiner Mutter dorthin gehst. Wenn er es ablehnt, kannst Du Deiner Mutter immer noch erklären, daß so eine Vollmacht eben vom Gericht erteilt wird.

Ich wünsche Dir viel Kraft für das Kommende.

Grüße von Marie

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BeitragThema: Re: Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung
Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung EmptyMo 29 Nov 2010, 13:35    © Biggi
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Liebe Pia,
ich denke, Marie hat da recht. Die Frage ist, ob sie noch für geschäftstüchtig gehalten wird. Wenn ja, ist diese Vollmacht kein Problem. Wenn nicht, wirst du um eine gerichtliche Betreuung nicht rumkommen. (Amtsgericht)

Alles Gute
Biggi






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Picopa
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BeitragThema: Geschäftsfähigkeit
Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung EmptyDi 30 Nov 2010, 01:30    © Picopa
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Ja, Dank für eure Zuschriften.

Bei uns wird es wohl so sein, dass es zu einer vom Amtsgericht eingesetzten Betreuung kommen wird, die ich dann übernehmen kann. Heute (naja, gestern) war Mutti wieder etwas Klarer, aber will von Hilfe und schon gar nicht Pflegehilfe etwas wissen.
Sie macht ja 'noch alles selbst', wobei Haushalt und Einkauf, auch Wäschepflege und Nahrungszubereitung längst an die Kinder zwangsdeligiert sind. Zur persönlichen Hygiene muss täglich erinnert werden. Ein Wäschewechsel ist gelegentlich ja auch ganz angenehm. confused Früher war sie Haushälterin in einem Riesenhaushalt.

Ich hatte gehofft, mit der Pflegestufe 0 anfangen zu können, jedoch ohne ihre Unterschrift/Einwilligung wird das nix. Die Haushaltsführung wird mir zu viel, da sie im Nullkommanix wieder eine 'eigene' Ordnung rein bringt. Ich denke, es kann durchaus solch ein Chaos sein, aber in der Küche, zumindest dort wo die Lebensmittel verarbeitet werden, sollte eine gewisse Sauberkeit vorhanden sein.

Mein Bruder (wohnt in der Nachbarwohnung) ist kurz tagsüber da in seiner Mittagspause und zusammen können sie dann essen. Meine Schwester übernimmt oft am Wochenende. Ein Bruder wohnt weiter weg und kann nur anrufen. Ansonsten ist Mutti allein, da sie schon seit Jahrzehnten Außen Kontakte gemieden hat, kommen ehemalige Freunde nicht mehr.
Eine kontinuierliche Tages-Entlastung wäre schon ganz gut, also eine Begleitung zum Einkaufen und Cafenieren. Spazierengehen hat sie früher nie gemacht und für die notwendigsten Reinigungsarbeiten.
An ein Heim wollen wir nicht denken (sie auch nicht) und sie hat auch die Möglichkeit des lebenslangen Wohnrechtes in ihrer Mietwohnung (Mieterin seit über 50 Jahren).
Im Grunde eine gute Voraussetzung für ihren Verbleib in ihrer Wohnung. Sorge bereitet mir nur, dass wir Geschwister beruflich so stark eingebunden sind und sie nur abends und frühmorgens besuchen können.

Ach ja, es ist so Vieles zu bedenken. Zur Geschäftsfähigkeit: Ich denke, diese ist nur teilweise vorhanden. Lesen, Schreiben und Rechnen kann sie nicht mehr. Sie weiß zwar was sie will und kann das auch formulieren, merkt aber selbst, dass sie z.b. nicht mehr ihre Bankgeschäfte alleine erledigen kann und organisiert sich HIlfe (was ich als Geschäftsfähigkeit sehe) hält dagegen den Fernseher für einen Kasten den ihr Sohn ihr geschenkt hat mit lauter Bildern aus der Welt drin , die er da rein gemacht hat. 'Was heute so alles möglich ist!!', vergisst Vieles aus der Gegenwart, spricht mit imaginären Anwesenden, 'verkuppelt' mich mit dem Herrn Braun aus ihren Kindertagen (der müsste heute so um die 110 Jahre sein) und erzählt des Öfteren, dass die Leute aus dem Kasten (Fernseher) mit ihr geschimpft hätten, weil sie eine eigene Meinung vetreten hat. Kurios ist dann wieder ihr Statement zu einem aktuellen Parteitag (aus dem Kasten) den sie messerscharf, auch auf aktuelle Bezüge hin, analysiert.

Puuh. Das wurde mal viel. Wollte aber auch mal ausreden um später sortieren zu können.
Gute Nächtle für heute!
Pia, die Nachteule!
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BeitragThema: Re: Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung
Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung EmptyDi 30 Nov 2010, 08:20    © sylvia
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Moin Pia,
schön der Zusammenhalt. Denke aber es kann durch eure Berufstätigkeit alles etwas viel werden. Die Demenz schreitet ja weiter voran.

Sie leben halt in ihrer Welt und da kommen dann so Geschichten wie mit dem TV.

Alles Gute.

LG Sylvia vergiß über alles nicht Deine Familie








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BeitragThema: Re: Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung
Betreuungsvollmacht oder amtliche Betreuung EmptyDi 30 Nov 2010, 14:22    © Biggi
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Liebe Pia,
ja, leider ist es so, dass man ohne Pflegestufe keinen Cent bekommt. Bleib am Ball, und versuch sie immer wieder davon zu überzeugen, dass es dir zuviel wird, was auch unausweichlich der Fall sein wird. Die Arbeit nimmt mit der Zeit immer mehr Zeit in Anspruch. Nicht nur das Putzen, dann auch noch das Aufpassen.

Unsere Mutter hat sich auch immer mit den Leuten im Fernsehen unterhalten...

Alles Gute
Biggi






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