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 Pflegestufen (Deutschland)

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BeitragThema: Pflegestufen (Deutschland)
Pflegestufen (Deutschland) EmptyMi 11 Mai 2011, 22:20    © Admin
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Pflegestufe 0

Menschen, die die Kriterien für Pflegestufe I trotz Einschränkung der Alltagskompetenz noch nicht erfüllen, haben Anspruch auf einen Betreuungsbetrag.


Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit


  • Es besteht mindestens einmal täglich Hilfebedarf.
  • Die Hilfe wird für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder
    mehreren Bereichen (Körperpflege, Ernährung oder Bewegung) benötigt.
  • Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten notwendig.
  • Der zeitliche Mindestaufwand für die Pflege beträgt 1,5 Stunden pro
    Wochentag. Dabei muss die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder
    Bewegung) gegenüber der Hauswirtschaft überwiegen.

Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftige


  • Es besteht mindestens dreimal täglich Hilfebedarf.
  • Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erforderlich.
  • Der zeitliche Mindestaufwand für die Pflege beträgt drei Stunden pro
    Wochentag. Hiervon müssen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege
    (Körperpflege, Ernährung oder Bewegung) entfallen.

Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftige


  • Es besteht täglich rund um die Uhr, auch nachts Hilfebedarf.
  • Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten notwendig.
  • Der zeitliche Mindestaufwand für die Pflege beträgt mindestens fünf
    Stunden pro Wochentag. Hiervon müssen mindestens vier Stunden auf die
    Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Bewegung) entfallen.

Härtefallregelung


Bei einem über Pflegestufe III hinausgehenden Pflegeaufwand kann die
Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Dafür muss ständige
Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein. Eines
der beiden Kriterien muss dafür zutreffen:

  • Die Hilfe für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder
    Bewegung) ist mindestens 6 Stunden täglich (davon dreimal in der Nacht)
    erforderlich.
  • Die Pflege kann nicht durch eine Pflegekraft alleine erbracht
    werden, das heißt, bei mindestens einer Verrichtung muss eine weitere
    Pflegeperson anwesend sein.

Weitere Informationen


Ratgeber Pflege: Alles was Sie zur Pflege wissen müssen

Dieser ausführliche Pflegeratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit bietet einen Überblick über das Pflegesystem und beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflege. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind im Ratgeber übersichtlich und ausführlich dargestellt. Der Ratgeber ist als Download verfügbar oder kann beim Publikationenversand der Bundesregierung angefordert werden. Weiter zur PDF-Datei







Liebe Grüsse
Pflegestufen (Deutschland) Ursula 

"Trauer ist ein Teil des Lebens, aber sie darf nicht das ganze Leben werden."


Zuletzt von Admin am So 12 Mai 2013, 20:17 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Marie
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BeitragThema: Re: Pflegestufen (Deutschland)
Pflegestufen (Deutschland) EmptyDo 12 Mai 2011, 08:42    © Marie
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Danke liebe Ursula, so eine Übersicht ist immer hilfreich.
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kazimira
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BeitragThema: Re: Pflegestufen (Deutschland)
Pflegestufen (Deutschland) EmptySo 12 Mai 2013, 15:55    © kazimira
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hallo,Ursula,ich kann die pdf nicht öffnen.
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BeitragThema: Re: Pflegestufen (Deutschland)
Pflegestufen (Deutschland) EmptySo 12 Mai 2013, 20:19    © Admin
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Habe nun den Link aktualisiert. Danke fürs aufmerksam machen Pflegestufen (Deutschland) 87394






Liebe Grüsse
Pflegestufen (Deutschland) Ursula 

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BeitragThema: Re: Pflegestufen (Deutschland)
Pflegestufen (Deutschland) EmptyMo 13 Mai 2013, 10:43    © kazimira
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Pflegestufen (Deutschland) 972907 es geht wieder.
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