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 Pflegewohngeld in Deutschland

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jellyamber
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BeitragThema: Pflegewohngeld in Deutschland
Pflegewohngeld in Deutschland  EmptyFr 22 Jul 2011, 20:14    © jellyamber
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Wenn der Heimaufenthalt durch die Pflegestufe und Rente nicht ausreicht,
wird in vielen Bundesländern in Deutschland Pflegewohngeld vom Land dazugezahlt.
Das ist ein Sozialhilfe unabhängige Leistung, d.h. die Kinder werden nicht zum Unterhalt herangezogen und NICHT geprüft.
Das Haus, das vom Ehepartner oder Kinder selbst bewohnt wird, bleibt erhalten und selbst wenn nicht, muss es nicht zwingend verkauft werden.

Hier ist ein Link zum einem .pdf, das das ganze sehr gut aufschlüsselt.
Allerdings stimmt es nicht ganz, dass das Heim immer den Antrag stellt,
wir mussten das in NRW selber machen.
Ist zwar einiges an Arbeit, aber es wird hier z.B. in einer Höhe bis zu 720,-€ gewährt.

http://www.vzbv.de/mediapics/verbraucherinfo_sozialhilfe_wohngeld.pdf

und

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegesatz

Falls ihr Fragen habt, könnt ihr mich gerne anschreiben.

LG
Jelly - immer ran an die Bürokratie, yeah! cheers






"Und was die Jugend dalässt, ist ein Spiegel. Da guckt man rein und sieht: Man hat keine Eierschale mehr auf dem Kopf. Man hat jetzt eine Frisur."

Martina Holzapfl
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BeitragThema: Re: Pflegewohngeld in Deutschland
Pflegewohngeld in Deutschland  EmptyMi 19 Okt 2011, 13:41    © jellyamber
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Wenn ihr Pflegewohngeld beantragt, beantragt IMMER im gleichen Zug auch Sozialhilfe,
auch wenn ihr erst mal meint, es sei nicht notwendig.

Denn Hilfen werden nur ab dem Tag der Antragsstellung gewährt.
Die Bearbeitung des Pflegewohngeldantrags kann mehr als 3 Monate dauern,
wenn ihr dann erst drauf kommt, dass die Rente, Vermögen etc. eigentlich doch nicht reicht
und die Differenz von der Sozialhilfe gedeckt werden kann,
dann seit ihr auf der sicheren Seite.

Sozialhilfe kann direkt gezahlt werden oder in Form eines Darlehens,
bei dem z.B. eine Grundschuld auf das Haus/Grundstück euerer Betroffenen eingetragen wird.
Die Kosten für die Eintragung übernimmt das Sozialamt.

Noch was: Falls ihr dennoch zu spät den Sozialhilfeantrag gestellt habt,
dann sprecht mit dem Sozialamt. Es gibt Wege und Möglichkeiten, wenigstens dann einen Eigenbeitrag
über das Amt ans Heim bezahlen zu lassen - weil ihr vielleicht den vergangenen Monat mit der aktuellen Rente bezahlen müsst... Wink

Klingt kompliziert, was? Ist es auch - aber es bleibt einem nichts anderes übrig,
als sich dadurch zu beißen.

Fangt an, jetzt schon Belege, Quittungen usw. zu sammeln.
Alles, auch wenn es noch so unwichtig erscheint, zählt: Kleidung, Schuhe, Zuzahlungen jeglicher Art,
Reparaturen, Benzin, Ausgaben für Haushaltshilfen, lasst euch von Bekannten und Freunden Quittungen geben,
wenn ihr sie für Hilfen bezahlt habt, Essen auf Räder, Schornsteinfeger, etc.

Demenz macht dünn oder dick - der Körper verändert sich.
Das ist eine gute Begründung für Kleidungsrechnungen.
Demenz lässt in manchen Fällen erstmal eine "Verwahrlosung" auftreten -
eine gute Begründung für erhöhte Abfallgebühren, Sperrmüllgebühren,
Anschaffungen neue für den täglichen Bedarf.

Denn wenn ihr dann die Anträge stellt, müsst ihr das Vermögen der letzten
zehn Jahre offen legen bzw. auch das, was davon für Anschaffungen etc. draufgegangen ist.
Da ist eine Quittung über Dübel, Gips und Schrauben manchmal sehr hilfreich,
um "beweisen" zu können, dass man den Schlafbereich des Betroffenen z.B. ins Erdgeschoss verlegen
und entsprechend Räume renovieren musste.

Es ist übrigens nicht notwendig, jeden Heller und Pfennig nachzuweisen,
aber es fällt um vieles leichter, glaubhaft den Schwund an Vermögen nachzuweisen,
wenn man annähernd zeigen kann, wofür.

Ich bin zum Beispiel 2010 17 Mal von München nach NRW gependelt,
macht 1040 km hin und zurück x 17 = 17.680 km - eine Menge Sprit ist dabei drauf gegangen.

Mein Rechner hat nach 5-6 Transporten fast den Geist aufgegeben,
ich musste einen zweiten für NRW anschaffen, ein nicht zu geringer Kostenpunkt.

Überweist wenn möglich kein Geld von den Konten des Betroffenen auf eure Konten,
auch wenn es "lieb, nett, notwendig" gemeint ist -
wenn ihr Geld benötigt, dann lasst es nur bar fließen.
Ist Geld auf euer Konto gegangen, dann begründet es damit,
dass ihr in dieser Zeit nicht eurer Arbeit geregelt nachgehen konntet,
weil die Pflege des Betroffenen das nicht zuließ.
Natürlich nur dann so begründen, wenn es tatsächlich auch so zutrifft.

Gell, das klingt schon kriminell und halbscharig - aber es wird euch helfen,
wenn ihr die ganzen Ämtergeschichten für eure Lieben schaffen wollt,
ohne selber dann noch mal in Bedrouille zu geraten.

Denn dass Pflege teuer, aufwendig und Lebenszeiten bis eigene Jobs kosten kann,
das wissen wir alle. Normalerweise ist es den Ämtern so ziemlich egal,
was mit eurem Leben durch die Demenzerkrankung euerer Betroffenen passiert ist,
ob ihr Verluste erlitten habt - Einkommen, Umsatz, Beziehungen -
aber es gibt doch immer wieder Möglichkeiten, mit den Sachbearbeitern zu sprechen,
sich die Sachlage erklären zu lassen.
Seid euch nicht zu blöde, auch ein 10.Mal anzurufen - haltet Kontakt,
das macht sympathisch und menschlich und hilft den Sachbearbeitern auch in ihrer Arbeit.

Wer Fragen hat, gerne - einfach eine PM an mich.

Liebe Grüße idee
Jelly






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Martina Holzapfl
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BeitragThema: Re: Pflegewohngeld in Deutschland
Pflegewohngeld in Deutschland  EmptyDi 04 Feb 2014, 12:28    © jellyamber
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Ich habe heute einen ganz guten Link zum Wohngeld gefunden,
dort findet ihr auch alle relevanten Antragsformulare und Infos für ALLE Bundesländer. Klickt euch mal durch!

LG
Ute






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kurt
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BeitragThema: Re: Pflegewohngeld in Deutschland
Pflegewohngeld in Deutschland  EmptyDi 04 Feb 2014, 14:12    © kurt
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Für Antragsteller welche nicht am Ort der Wohngeldbehörde wohnen dürfte hilfreich sein, das nach § 16 SGB I Abs. 1 ein Antrag auch bei allen anderen Leistungsträger und Gemeinden gestellt werden kann.
Diese müssen unverzüglich dem zuständigen Leistungsträger zugestellt werden (nach § 16 SGB Abs. 2).
Als Eingangsdatum gilt der Zeitpunkt bei dem die unzuständige Behörde den Antrag erhielt.

Praktisch heißt dies:
Das für Wohngeld häufig Landratsämter für die Gemeinden im Landkreis zuständig sind ist es zweckmäßig bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes den Antrag zu stellen.
Mit der Abgabe bei der Gemeindeverwaltung gilt der Antrag als zugestellt.
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BeitragThema: Re: Pflegewohngeld in Deutschland
Pflegewohngeld in Deutschland  EmptyDo 06 Feb 2014, 13:40    © Tina
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kurt schrieb:
Praktisch heißt dies:
Das für Wohngeld häufig Landratsämter für die Gemeinden im Landkreis zuständig sind ist es zweckmäßig bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes den Antrag zu stellen.

Die Landratsämter sind für die Gewährung von Pflegewohngeld zuständig.
Die Stadt/ Gemeinde für das Wohngeld.

Pflegewohngeld und Wohngeld sind zwei völlig verschiedene Leistungen, werden aber häufig miteinander verwechselt.






Schöne Grüße von Tina sunny
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Ulli
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BeitragThema: Re: Pflegewohngeld in Deutschland
Pflegewohngeld in Deutschland  EmptyDo 06 Feb 2014, 14:24    © Ulli
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Auf dem Amt hat man mir gesagt, daß in Hessen kein Pflegewohngeld gezahlt wird.

Liebe Grüße - Ulli
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BeitragThema: Re: Pflegewohngeld in Deutschland
Pflegewohngeld in Deutschland  EmptyDo 06 Feb 2014, 15:04    © Tina
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Jetzt antworte ich schon wieder, obwohl das hier eigentlich nicht für Diskussionen gedacht ist.....
  Embarassed 

@Ulli: Stimmt, Pflegewohngeld wird auch nicht in allen Bundesländern gezahlt. Wohngeld aber schon.

Pflegewohngeld gibt es, um die Anteil "Investitionskosten" in Pflegeeinrichtungen zu bezahlen. Es handelt sich hierbei um einen Landeszuschuss. Nicht alle Bundesländer zahlen dies. Hessen z.B. nicht, NRW schon.

Wohngeld ist eine Art Mietzuschuss. Der wird im sog. Rathaus beantragt und steht jedem Menschen zu, der eine gewisse Einkommensgrenze nicht erreicht. Egal ob er zu Hause in einer Mietwohnung lebt, oder in einem Pflegeheim. Wenn jemand in einem Pflegeheim wohnt, dann wird mit fiktiven Mietanteilen gerechnet und demtentsprechend Wohngeld bezuschusst, oder auch nicht.

Ist das so verständlich erklärt?






Schöne Grüße von Tina sunny
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kurt
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BeitragThema: Re: Pflegewohngeld in Deutschland
Pflegewohngeld in Deutschland  EmptyDo 06 Feb 2014, 18:00    © kurt
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Liebe Tina,

Nach dem Gesetz ist auch jede unzuständige Behörde verpflichtet den Antrag entgegen zunehmen und an die zuständige Behörde weiterzuleiten (z.B. Gemeinde für Landratsamt oder Gemeinde für Rentenversicherungsträger).

In Bayern ist auch für Wohngeldanträge der Bewohner des Landkreises die Landratsämter zuständig.

Kurt
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