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 Behandlungspflege - auch ohne Pflegestufe

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Paula
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Behandlungspflege - auch ohne Pflegestufe Flag_g10
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Behandlungspflege - auch ohne Pflegestufe Empty
BeitragThema: Behandlungspflege - auch ohne Pflegestufe
Behandlungspflege - auch ohne Pflegestufe EmptyDi 22 Jan 2013, 14:43    © Paula
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Hallo,

wer noch keine Pflegestufe hat, aber trotzdem Unterstützung benötigt, sollte sich vom Hausarzt Behandlungspflege verordnen lassen. Danach kann man sich einen amb. Dienst suchen, der dann die Pflege übernimmt.

Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege (nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V und Abs. 7 SGB V).

Leistungsträger sind hier die Krankenkassen und nicht diePflegekassen.
Daher kann sie auch nicht -wie zum Beispiel eine Pflegestufe- durch den Patienten beantragt werden, sondern erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit. Sie bedarf aber der Genehmigung durch die Kasse!

Die häusliche Krankenpflege wird im Haushalt des Versicherten oder seiner Angehörigen erbracht und umfasst:


  1. Behandlungspflege= Alle Maßnahmen der vertragsärztlichen Behandlung die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die von Pflegefachkräften erbracht werden.
  2. Grundpflege = Grundverrichtungen des täglichen Lebens, z.B.

    • Anleitung zur Grundpflege
    • Ausscheidungen / Kontinenztraining
    • Ernährung
    • Körperpflege

  • Hauswirtschaftliche Versorgung = Alle allgemein notwendigen, grundlegenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung, z.B.

    • Besorgungen
    • Wäsche wechseln und waschen
    • Reinigen der Wohnung
    • Müllentsorgung
    • Mahlzeitenzubereitung
    • Geschirr spülen usw.


    Achtung!
    Bitte verwechseln Sie die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung der Krankenkassen (nach SGB V) nicht mit den gleichnamigen Leistungen der Pflegekasse (nach SGB XI).Für letztere benötigen Sie eine Pflegestufe!

    Leistungen der Behandlungspflege


    • Absaugen
    • Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit
    • Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
    • Blasenspülung
    • Blutdruckmessung
    • Blutzuckermessung
    • Dekubitusbehandlung
    • Drainagen, Überprüfen und Versorgen
    • Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmausräumung
    • Flüssigkeitsbilanzierung
    • Infusionen, i.v.
    • Inhalation
    • Injektionen und Richten von Injektionen
    • Instillation
    • Kälteträger auflegen
    • Katheter, Versorgung eines suprapubischen
    • Katheterisierung der Harnblase zur Ableitung des Urins
    • Krankenbeobachtung, spezielle
    • Magensonde, Legen und Wechseln
    • Medikamentengabe
    • PEG-Sondenversorgung
    • Psychiatrische Krankenpflege
    • Stomabehandlung
    • Trachealkanüle, Wechsel und Pflege
    • Venenkatheter (Port), Versorgung
    • Verbände



    Liebe Grüße

    Paula
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    http://www.ntvital-shop.de
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    BeitragThema: Re: Behandlungspflege - auch ohne Pflegestufe
    Behandlungspflege - auch ohne Pflegestufe EmptyDi 22 Jan 2013, 23:07    © Inka B.
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    Dazu gibt es hier ein Download:

    http://www.g-ba.de/downloads/62-492-495/HKP-RL_2010-10-21.pdf
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