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 Elternunterhalt - schwieriges Thema

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jellyamber
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BeitragThema: Elternunterhalt - schwieriges Thema
Elternunterhalt - schwieriges Thema EmptySo 19 Jan 2014, 09:04    © jellyamber
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Ich stelle hier mal einen Link rein zur Süddeutschen zum Thema Elternunterhalt,
das ja mehr oder weniger uns alle betrifft. Besonders schwierig für diejenigen, die keinen Kontakt mehr zu den Eltern haben,
aber trotzdem über die Sozialbehörde angeschrieben werden. Das Thema ist nach wie vor schwammig, aber vielleicht helfen diese zwei Urteile,
um einen Umgang mit dem Thema zu finden.


LG
Ute






"Und was die Jugend dalässt, ist ein Spiegel. Da guckt man rein und sieht: Man hat keine Eierschale mehr auf dem Kopf. Man hat jetzt eine Frisur."

Martina Holzapfl
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Fussel
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BeitragThema: Re: Elternunterhalt - schwieriges Thema
Elternunterhalt - schwieriges Thema EmptyMo 20 Jan 2014, 09:25    © Fussel
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Der Freund meiner Tochter hatte das Problem mit seiner Mutter.

Er bekam eine unbillige Härte zugebilligt, weil die Mutter die Familie damals
als er Kleinkind war verlassen hatte, und niemals selbst Unterhalt für die Kinder
gezahlt hatte.

Seinem Antrag wurde damals stattgegeben.
Zu Grunde gelegt wurde aber nicht die Tatsache, daß kein Kontakt bestand oder
daß ein Familienstreit geherrscht haben könnte, sondern die Tatsache,
daß die Mutter ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Wenn man überlegt, macht das aber auch Sinn, denn wo wollte man die Grenze
ziehen, wenn für einen Familienstreit der Unterhalt verwirkt werden kann.

Die Enterbung funktioniert ja auch nur bis zum gesetzlichen Pflichtteil,
die in dem Beitragsfall stattgefunden hat.

Ich würde davon ausgehen, daß plötzlich jede Familie Jahrzehntelang zerstritten wäre,
wenn man damit aus der Unterhaltspflicht heraus käme.

Allerdings widerstrebt mir der Gerechtigkeitssinn, beim Elternunterhalt.

Denn das Prinzip beinhaltet auch folgendes: Wer sein Geld verlebt hat und mit vollen Händen ausgegeben
hat, der wird nicht zur Kasse gebeten. Diejenigen die für ihr Alter gesorgt haben verlieren
zunächst einmal ihr Häuschen o.ä.

Kinderlose Senioren werden von der Allgemeinheit finanziert.

Kaum einer hätte Hemmungen Sozialversicherungsbeiträge aufzustocken, wenn diese
alleine vom Arbeitnehmer aufgebracht werden müßten.
 

Ich würde mal tippen, in dem geschilderten Fall, wird der Sohn nicht um seinen Beitrag
zum Elternunterhalt herum kommen. Der wird wohl "Gift und Galle" spucken,
natürlich verständlicherweise und gut nachvollziehbar.

Wenn der Vater ihm den Unterhalt in der Kindheit/ Jugend nicht schuldig geblieben ist,
und der Sohn bis zu dem Zeitpunkt an dem er selbst seinen Lebensunterhalt
aufkommen konnte unterstützt wurde,
wird der Sohn wohl kaum um den Elternunterhalt herumkommen.

( mir wurde bei dem Unterhalt der Schwiegermutter auch etwas mulmig, für den
auch mein Einkommen angerechnet wurde. Das war ebenfalls eine Situation
bei der einem die Halsschlagadern angeschwollen wären.
Letztlich war das aber meine Pflicht gewesen und da hab ich dann halt durch gemußt.)

Meine Tochter fragte mich letzte Woche, wie ich mir einen Schwiegersohn
vorstellen bzw. wünschen würde.

Meine Antwort: "Ich wünsche mir einen Vollwaisen für Dich." ;-))

Liebe Grüße Fussel
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stellanne
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BeitragThema: Re: Elternunterhalt - schwieriges Thema
Elternunterhalt - schwieriges Thema EmptyMo 27 Jan 2014, 15:25    © stellanne
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Interessantes Thema mal wieder! ----------------------------Befinde mich mitten drin und mit mir meine Geschwister.

LG






Stellanne
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
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BeitragThema: Re: Elternunterhalt - schwieriges Thema
Elternunterhalt - schwieriges Thema EmptyMi 12 Feb 2014, 10:43    © jellyamber
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Hier kann man nun das Urteil nachlesen:

http://www.sueddeutsche.de/leben/bgh-entscheidung-zu-heimkosten-entfremdeter-sohn-muss-fuer-heimkosten-des-vaters-aufkommen-1.1886293

und hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=66768&pos=0&anz=27

Liebe Grüße
Ute






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Martina Holzapfl
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