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| Freiheitsentziehende Maßnahmen | |
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| Thema: Freiheitsentziehende Maßnahmen Di 13 März 2018, 05:56 © Aggi | |
| Vor kurzem wußte ich noch nicht einmal, daß FEM (Freiheitsentziehende Maßnahmen) ein Thema sind. Das darunter z.B. auch die Benutzung von Bettgitttern fallen kann. - ein Rollator, der ausser Reichweite steht - ein Tabletttisch auf dem Rollstuhl, der das Aufstehen unmöglich macht - eine abgeschlossene Tür - Kleidung, die fortgelegt wurde, damit der Betroffene sich nicht anziehen kann - Medikamente, die so beeinträchtigen können, das sie wie "Fesseln" wirken Die Liste kann noch beliebig fortgesetzt werden. Wenn man so darüber nachdenkt, ist es erschreckend. Darum ist es als Erstes immer gut, den gesunden Menschenverstand zu benutzen: Das Ehepaar in Amerika, dass seine Kinder zuhause ans Bett gekettet hat, hat natürlich gröbstmögliche Freiheitsberaubung begangen. Da besteht kein Zweifel. Aber o.g. Beispiele, die durchaus unter FEM fallen können, können genausogut auch wertvolle Hilfen sein, um das Leben unserer lieben Dementen zu schützen. Zuerst gilt immer die Frage, wo, durch wen und warum wird was wie lange angewendet. Der häusliche Bereich unterliegt vom Gesetz her anderen Richtlinien als Altenpflegeheime, Krankenhäuser u.a. ambulante Pflegedienste. http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Demenz---Freiheitsentziehende-Massnahmen-687.html - Zitat :
- 3. Häusliche Umgebung
Will ein Demenzpatient ständig weglaufen und hat aber keinen Orientierungssinn mehr, dann trauen sich pflegende Angehörige meist nicht, ihn alleine in der Wohnung zu lassen. Wenn sie also kurz die Wohnung oder das Haus verlassen, um Besorgungen zu erledigen, wird einfach die Türe von außen abgesperrt.
Eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht ist dafür nicht notwendig, da es hierzu keine gesetzlichen Regelungen gibt. Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen für freiheitsentziehende Maßnahmen beziehen sich auf Heime oder andere sonstige Einrichtungen (§1906 BGB). Dadurch wollte der Gesetzgeber pflegenden Angehörigen ein gerichtliches Genehmigungsverfahren ersparen. Im häuslichen Bereich sind freiheitsentziehende Maßnahmen dann keine strafbare Freiheitsberaubung nach § 239 StGB, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine vom Patienten ausgehende Fremdgefährdung nach § 34 StGB wären ein solcher Rechtfertigungsgrund.
Ein anderer Fall liegt vor, wenn der Patient durch einen Pflegedienst zu Hause gepflegt wird und dieser die Wohnungstüre verschließen soll. Durch die fremde, professionelle ambulante Pflege ist - aus rechtlicher Sicht - eine Situation wie in einer Einrichtung gegeben. Somit ist eine freiheitentziehende Maßnahme (hier: das Absperren) erst nach Genehmigung durch das Betreuungsgericht rechtens (vgl. auch Landesgericht München vom 7.7.1999 AZ: 13T 4301/99). Im Gegensatz zu den pflegenden Angehörigen stehen Institutionen wie Seniorenzentren oder Krankenhäuser da in einer anderen rechtlichen Situation und müssen sich ganz anders absichern. Haben aufgrund ihrer strukturellen Vorgaben teilweise auch ganz andere, teilweise auch wirklich NICHT die Möglichkeiten, die liebevoll pflegende Angehörige zuhause (noch) leisten konnten. Darum müssen unter diesem Aspekt auch die anzuwendenen Methoden mit gesundem Menschenverstand betrachtet werden: Oft wird die Option der "Ortung Demenzkranker durch z.B. GPS-Ortungssysteme" erwogen. Hier nur zur rechtlichen Situation: Würde ich meiner Mutter einen Chip implantieren, wäre ich auf der 100%-sicheren Seite. Mutti wäre für immer zu orten. Aber das ist ein massiver Eingriff in ihrer privatesten Belange. Jeder einzelne kleinste Schnitt in den Körper ist eine Verletzung ihres Körpers. Von daher verständlich, dass eine Chip-Implantierung für die Ortung meiner Mutti einer richterlichen Genehmigung bedürfte. Erwäge ich stattdessen z.B. ein Armband, und hierbei ist es egal, ob Mutti das zuhause oder in einem Heim bekommt, bedarf es keiner richterlichen Zustimmung. Am schönsten erklärt, besser als ich es kann, hier: http://www.eva-stuttgart.de/fileadmin/Redaktion/2_unsere_angebote/im_alter/alzheimer_beratung/Technische_Hilfsmittel_Demenz.pdf - Zitat :
- Rechtliche Bewertung von Notortungssystemen
Detlef Driever, Bremer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht, erläutert die rechtliche Seite:
Bedarf es für die Nutzung von Personenortungssystemen in der Altenpflege einer gerichtlichen Genehmigung bzw. sind diese Fälle einer freiheitsentziehenden Maßnahme im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB gleichzustellen, die einer Genehmigung durch das Betreuungsgericht bedarf?
"In vielen Fällen können/sollen an Demenz erkrankte Personen sich auch außerhalb des Heimes selbstständig bewegen. Häufig sind diese Bewohner durchaus noch dazu in der Lage, sich eigenständig zu orientieren. Personenortungssysteme dienen lediglich der Bestimmung des Aufenthaltsort es, wenn z. B. ,an schlechten Tagen' der Rückweg nicht geschafft werden kann. In diesen Fällen ist es ein technisches Hilfsgerät, das die persönliche Betreuung durch das Pflegepersonal sinnvoll ergänzt. Trotz der gesundheitlichen Einschränkung bleibt ein Optimum an persönlicher Freiheit und Sicherheit gewährleistet."
1. Grundsätzlich ist das Anbringen/ Verwenden eines Personen-Ortungssystems keine freiheitsentziehende Maßnahme, die einer gerichtlichen Genehmigung bedarf. 2. Rechtlich ausreichend ist eine Einwilligung des Betreuers oder Bevollmächtigten. 3. Eine gerichtliche Genehmigung ist nur in den Fällen erforderlich, in denen die Betroffenen stets und ausnahmslos am Verlassen des Heims gehindert werden sollen. vgl. auch viele Hilfsmittelvorschläge als Alternativen zu FEM aus unserm Lexikon: https://www.demenzforum.net/t1899-fixierung-im-krankenhaus-mitaufnahme-eines-angehorigenhttps://www.demenzforum.net/t1413-hohe-des-pflegebetteshttps://www.demenzforum.net/t3365-klingelmatte-fur-nachtliche-bettfluchthttps://www.demenzforum.net/t7486-niederflurbetthttps://www.demenzforum.net/t3126-ortungssystem-gps-kombiniert-mit-gmshttps://www.demenzforum.net/t4264-rechtsfragen-zur-demenz
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| | | Amelu Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Freiheitsentziehende Maßnahmen Di 13 März 2018, 10:47 © Amelu | |
| Manches kommt mir wirklich konstruiert vor! Würde man den Begriff 'freiheitsentziehend' durch 'vor sich selbst schützend' ersetzen, gäbe das Ganze ein ganz anderes Bild, oder etwa nicht? Und wie ist das zu sehen, wenn man als Besitzer eines Häuschens mit Garten IMMER das Grundstück ebenso wie das Haus gesichert hat, vor allem, um Unliebsames Betreten oder streundende Hund fernzuhalten? Werden dann - auch das Verriegeln durch Pflegepersonal - plötzlich zu 'freiheitsentziehenden Maßnahmen'? Ich war zu bestimmten Zeiten sehr am Überlegen, am oberen Treppenabsatz eine kleine Gittertür anbringen zu lassen, damit Mutter nicht die Treppe runterfallen kann. Klar, mir als Privatperson wäre das rechtlich wohl nicht zu verwehren gewesen. Aber hätte das Pflegepersonal nach dem Dienst an Mutter genau diese Tür verschlossen, wäre es dann genehmigungspflichtig gewesen? Irgendwo irrational Eva |
| | | Aggi Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Freiheitsentziehende Maßnahmen Di 13 März 2018, 13:23 © Aggi | |
| Liebe Eva,
alles gut! - Ich kam drauf, daß oben zu posten, weil es so viele Verwechslungen gibt. Das Du Deine Gartentür abgesperrt und den Schlüssel weggetan hat, damit Deiner Mutter kein Unglück geschieht, ist zum Beispiel definitiv KEINE freiheitsentziehende Maßnahme!
Du hast mit Deiner Mutter, so lange es ging, gemeinsame Spaziergänge gemacht. Bist mit ihr stundenlang Spazieren gefahren. Du wolltest Sie zu keiner Zeit einsperren. Alles, was Du wolltest, sie davor beschützen, daß ihr, wenn sie wieder "davonläuft" ein Unglück passiert.
Und das im häuslichen Bereich durch Dich als pflegende Angehörige ist gut, richtig und wichtig.
Hättest Du stattdessen eine ambulante Pflegekraft gehabt, die das einfach tut, ohne Dich zu fragen, auch ohne Deine Mutter zu fragen, DANN wäre ihr Handeln bei Euch im Haus Deiner Mutter eine FEM gewesen.
Hätte die Pflegekraft andererseits mit Dir darüber gesprochen und ihr wärt Euch einig, so ist es am besten, um Gefahr von Deiner Mutter abzuwenden, wäre es schon wieder o.k. In dem Fall hätte sie in Deinem Auftrag gehandelt. Und Türen abschliessen, die auch wegen Einbruchsgefahr abgeschlossen gehören, ist ja sowieso normal. Leider können wir heute doch gar nicht mehr bei offenen Haustüren schlafen oder einkaufen gehen...
Es geht bei diesen Formulierungen ja vor allem immer darum, Mißbrauch zu vermeiden. Es gibt ja nicht nur die Guten. Leider gibt es doch auch die Bösen, die ihre Macht missbrauchen. Alte Menschen, die in Kellerräumen eingesperrt und wie Gefangene gehalten wurden, bah, mag gar nicht an sowas denken...
Ich hab z.B. gestern oder vorgestern probehalber mal das zweite Bettgitter an Muttis Bett halbhoch gestellt. Weil sie sich inzwischen so schlecht umdreht, dass sie sich immer an der Matratze festhält. Hab mit ihr drüber gesprochen und gemeinsam haben wir ausprobiert, ob das Bettgitter eine Hilfe wäre. Naja, klappte nicht. Mutti kam immer in Tüdel und tapste immer mit der Hand nach dem unteren, statt dem oberen Gitter. Meinte dann selbst, das bringt nix. Sah ich auch. Also Bettgitter wieder runter.
Hätte es funktioniert, wäre es keine freiheitsentziehende Maßnahme, sondern eine Hilfe für Mutti.
Du hast nichts falsch gemacht, die Guten machen instinktiv doch eh alles richtig. Bauchgefühl, gesunder Menschenverstand und die Liebe, die uns umtreibt, das sind die besten Anleitungen, wo gibt, finde ich.
LG, Aggi
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| | | Amelu Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Freiheitsentziehende Maßnahmen Di 13 März 2018, 19:25 © Amelu | |
| Ja, ich denke, daß ich in dieser Beziehung nix falsch gemacht habe. Sie schützen, ohne sie zu sehr einzuengen, das war es. was ich wollte.
Ich verstehe nur die Diskrepanz nicht, bei z.B. dem Geländer am Bett hochzuziehen. Mach ich das, ist es völlig in Ordnung, macht eine Fremde das, muß es genehmigt werden. Könnte man sich denn nicht vorstellen, daß die Betroffene ein Geländer mag, sich besser behütet fühlt?
Viele Unternehmen grenzen ihr gesamtes Gelände ein, aus welchem Grund auch immer, nur bei Heimen soll das Freiheitsberaubung sein? Tz tz...
Es gibt Heime auf eine Insel, hier in Deutschland. Werden die Bewohner nun ihrer Freiheit beraubt, weil sie nicht allein von der Insel runterkommen?
Eva |
| | | kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Freiheitsentziehende Maßnahmen Di 13 März 2018, 20:36 © kamia | |
| Liebe Eva, - Zitat :
- Aber hätte das Pflegepersonal nach dem Dienst an Mutter genau diese Tür verschlossen, wäre es dann genehmigungspflichtig gewesen?
Ja, durch dich! Und nur in schriftlicher Form. Das läßt sich der Pflegedienst unterschreiben - zum Haftungsausschluß - z. B. bei einem Brand. Auch bei Patienten die nicht dement sind. Liebe Grüße Karin
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt) |
| | | Aggi Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Freiheitsentziehende Maßnahmen Mi 14 März 2018, 04:30 © Aggi | |
| Liebe Eva, - Amelu schrieb:
- Ja, ich denke, daß ich in dieser Beziehung nix falsch gemacht habe. Sie schützen, ohne sie zu sehr einzuengen, das war es. was ich wollte.
Du hast nichts falsch gemacht, im Gegenteil. Du warst Tag und Nacht für Deine Mutter da. Trotzdem können Betroffene mit Hinlauftendenz ja "entwischen" - so wie das Kind in genau der einen Sekunde, die man als Mutter nicht guckt, in den Brunnen fällt. Und darum musstest Du z.B. die Gartentür abschliessen. Sonst wäre Deine Mutter doch im schlimmsten Fall noch in einen Verkehrsunfall verwickelt worden... Als ich 24-Stunden-am-Tag für Mutti da war, ist sie einmal gestürzt. In der einen Sekunde, als ich grad im Erdgeschoss war, und eine Glühbirne auswechselte ... trotz Funkgerät nichts davon mitgekriegt, weil das Mistding ausgerechnet den Sturz verschluckt hat! ... und Mutti ja wie immer keinen Mucks von sich gab. Andere hätten gebrüllt, um Hilfe gerufen, geklopft, getrommelt, aber nee, Mutti saß da nur. Unfälle passieren verrückterweise immer in den blödesten "einen" Sekunden wo möglich und Du hast versucht, Deine Mutter davor zu schützen, so gut es ging. Das hat nichts mit freiheitsentziehenden Massnahmen zu tun! - Amelu schrieb:
- Ich verstehe nur die Diskrepanz nicht, bei z.B. dem Geländer am Bett hochzuziehen. Mach ich das, ist es völlig in Ordnung, macht eine Fremde das, muß es genehmigt werden. Könnte man sich denn nicht vorstellen, daß die Betroffene ein Geländer mag, sich besser behütet fühlt?
Es gibt ungezählte Fälle von Bettgitternutzung, die gewünscht und vom Betroffenen gewollt ist. Darüber spricht keiner, weil ja alles in Ordnung ist, wenn der Betroffene es selber will und auch sonst keiner Einwände erhebt. Mutti will ja auch auf einer Seite ein Bettgitter, weil sie Angst davor hat, sonst hinten rauszufallen. Nach vorne würde es sie stören, weil sie dann nichts sehen kann (sie liegt am liebsten flach). Im häuslichen Bereich geht der Gesetzgeber davon aus, wissen pflegende Angehörige besser als Außenstehende, was gut und richtig ist, weshalb hier die Rechtslage lockerer ist. Anders ist es in Institutionen wie Heime oder Krankenhäusern. Schon aus versicherungsrechtlichen Gründen. Mein erster Schwiegervater stürzte auf der Intensiv aus seinem Bett, weil er KEIN Bettgitter hatte. Mein damaliger Mann war kurz davor, DESHALB das Krankenhaus zu verklagen! - So herum kann man es ja auch sehen... Das Wesentliche bleibt: Mit den "Freiheitsentziehenden Massnahmen" sind immer Massnahmen gemeint, die gegen den Willen der Betroffenen gerichtet sind. Ist der Betroffene einverstanden oder wünscht er sich die Massnahme sogar, ist es ja kein Freiheitsentzug sondern entspricht seinem Willen. Und wenn klar ist, ein Betroffener wünscht sich ein Bettgitter, dann braucht man auch keine Genehmigung. - Amelu schrieb:
- Es gibt Heime auf eine Insel, hier in Deutschland. Werden die Bewohner nun ihrer Freiheit beraubt, weil sie nicht allein von der Insel runterkommen?
Naja, sie sind ja raufgekommen, da besteht also die Möglichkeit, dass sie auch wieder runterkommen. - Nein, Eva, weder Gelände noch Inseln können was dafür, schau, meine Mutti liegt in einem offenen Heim, wo sie jederzeit rausspazieren könnte. Würde keiner merken. Bloss kann die Mutti nicht mehr gehen. Wir können keine Grundstücke, auch nicht das Alter verklagen, die begehen keine Freiheitsberaubung. Das machen nur böse Menschen an Menschen. Ich wurde in der Schule mal in einen Schrank gesperrt. Eine Stunde lang. Das war Freiheitsberaubung. Ich war nämlich dagegen. Hab mich bloss nicht gewehrt. Weil ich nicht wusste, dass ich das darf... Und darum geht es. Man muss sich so vieles nicht richterlich genehmigen lassen. Aber notfalls gut zu wissen, das man die Möglichkeit hat. Notfalls. Solange alles gut läuft, haben wir, die wir uns sorgen, doch eh genug anderes am Hals, als auch noch vor den Kadi zu ziehen. LG, Aggi
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| | | Aggi Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Freiheitsentziehende Maßnahmen Mo 30 Apr 2018, 06:37 © Aggi | |
| - Quintilia schrieb:
- Für JEDE Maßnahme, die ihr zum Schutz meiner Mutter genannt habt (GPS-Ortung, Sensormatte, Klingelmatte.......), (...) braucht das Heim Rechtssicherheit in Form eines richterlichen Beschlusses.
Für hier vorgenannte GPS-Ortung ist das unter Vorbehalt zu sehen. In Abwägung der individuellen Situation des Betroffenen und in Abstimmung des Heimes mit dem Betreuer/Bevollmächtigten lässt sich GPS durchaus als Alternative zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen als Sicherheitsnetz einsetzen, wobei die Kostenfrage voraussichtlich an einem selber hängenbleibt, aber Sicherheit geht vor, da würde ich persönlich keinen Gedanken dran verschwenden. Und Sensor- oder Klingelmatten sind überhaupt keine freiheitsentziehenden Massnahmen und bedürfen keines richterlichen Beschlusses. Auch hier möchte ich aber anzweifeln, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen würde - ich sag mal pauschal, die KK von Mutti würde sich wie immer weigern.... LG, Aggi
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| | | Quintilia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Freiheitsentziehende Maßnahmen Mo 30 Apr 2018, 07:19 © Quintilia | |
| Darüber hinaus ist der Einsatz von (mindestens) zwei weiteren Faktoren abhängig:
Erstens: Das betreffende Heim muss bereit sein, mit der GPS-Ortung zu arbeiten! Bei "unserem" hat das die Heimleitung bereits bei der ersten Abgängigkeit abgelehnt! Verpflichten kann man sie dazu nicht! Und nun???
Zweitens: Der Betroffene muss das Armband auch am Körper belassen, weil logischerweise nur ein angelegtes Armband hilft! Es gibt zwar Bänder mit einem Verschluss, der schwierig zu öffnen sind, aber nichts ist unmöglich!
Was Klingelmatte/Sensormatte betrifft:
Hilft dann, wenn der Betroffene sich aus dem Bett erhebt, also wenn zum Beispiel das Pflegepersonal davon ausgeht, dass der Patient im Bett liegt und schläft. Wenn der Patient dann aufwacht und die Füße auf die Klingelmatte setzt.....
Meine Mutter war aber bisher IMMER (laut Angaben des Pflegepersonals) noch gar nicht im Bett, als sie abgängig war.
Lösung ????
Anmerkung: Erst jetzt, im Nachhinein, sehe ich, dass dieser Bereich des Forums nicht für Diskussionen gedacht ist. Daher bitte vielleicht auf die in meinem Beitrag enthaltenen Fragen einfach nicht antworten?! Entschuldigung dafür. Eine der Admins kann gerne meinen Beitrag löschen, falls er hier fehl am Platz sein sollte.
Zuletzt von Quintilia am Mo 30 Apr 2018, 08:00 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Bereichsthema zu spät gesehen) |
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