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 Antrag auf Pflegeleistungen: Frist wieder 25 Tage (BRD)

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BeitragThema: Antrag auf Pflegeleistungen: Frist wieder 25 Tage (BRD)
Antrag auf Pflegeleistungen: Frist wieder 25 Tage (BRD) EmptyMo 16 Apr 2018, 04:52    © Aggi
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Da nicht alle diese Fristen kennen, hier noch mal zu diesem Thema der volle Text:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/gesundheit-pflege/antrag-auf-pflegeleistungen-frist-wieder-25-tage-23276
Antrag auf Pflegeleistungen: Frist wieder 25 Tage
Pressemitteilung vom 19.02.2018

Zitat :
Gesetzliche Pflegekassen müssen Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres wieder innerhalb von 25 Arbeitstagen mitteilen, wie sie über ihren Antrag auf Pflegeleistungen entschieden haben, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. In besonders eiligen Fällen muss es sogar noch schneller gehen. Aufgrund der Umstellungen von Pflegestufen auf Pflegegrade durch die Pflegereform war diese Frist im vergangenen Jahr ausgesetzt, sofern keine besonders dringende Entscheidung nötig war.

Erfolgt der Bescheid der Pflegekasse nicht innerhalb dieser Frist und ist die Kasse für die Verzögerung verantwortlich, muss sie für jede Woche nach Fristablauf 70 Euro an den Antragsteller zahlen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherte im Pflegeheim lebt und bereits mindestens Pflegegrad 2 hat.

„Bei uns haben sich viele Betroffene gemeldet, die teilweise monatelang auf die Begutachtung und die Entscheidung warten mussten“, so Gisela Rohmann, juristische Fachberaterin für Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Es ist gut, dass die langen Wartezeiten nun vorbei sind und die Versicherten schnell wissen, wieviel Geld sie zur Verfügung haben und wie sie die Pflege organisieren können.“

Ob nach einem Sturz, einem Schlaganfall oder weil ein Mensch zunehmend Unterstützung im Alltag benötigt, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind auf eine schnelle Entscheidung der Pflegekasse zum Pflegegrad und den damit verbundenen finanziellen Zuwendungen angewiesen.


VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

LG,
Aggi






"Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein
als die Schäden der Krankheit."
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