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Brigitte67 Hat sich hier schon eingelebt
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| Thema: Generalvollmacht Do 04 Apr 2019, 06:46 © Brigitte67 | |
| Guten Morgen,
wir haben wegen eines Hausverkaufs von meiner Schwiegermutter eine Generalvollmacht bekommen. Ersetzt diese Vollmacht die Vorsorgevollmacht, die wir bis jetzt hatten? Gilt die Generalvollmacht auch als Betreuungsvollmacht oder müssen wir die noch extra beantragen?
Vielen Dank im voraus.
Brigitte |
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Belle Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Generalvollmacht Do 04 Apr 2019, 09:16 © Belle | |
| Liebe Brigitte, das kommt ganz auf die Formulierung an. Generalvollmachten gelten oft nicht für medizinische Belange, hier würde aber die Vorsorgevollmacht greifen, voraussgesetzt der Patient ist unmündig und kann seine Entscheidungen mit eigenem Verstand und selbstständig nicht mehr treffen. Dies diagnostiziert ein Neurologe. Wie gesagt es ist immer die Frage was steht drinnen und ist sie notariell beglaubigt worden? Die Gesetze haben sich diesbezüglich etwas verändert ich würde dir raten dich gut zu erkundigen! Aber wenn ihr eine Generalvollmacht und eine Vorsorgevollmacht auch habt, dann müsste alles abgedeckt sein. Alles Liebe, Belle |
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Brigitte67 Hat sich hier schon eingelebt
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| Thema: Re: Generalvollmacht Do 04 Apr 2019, 10:35 © Brigitte67 | |
| Hallo Belle,
ich habe gerade noch einmal nachgesehen. Es ist eine vollumfänglich Vollmacht, die Vermögensangelegenheiten, sowie ärztliche Maßnahmen, Unterbringung und Entbindung von der Schweigepflicht. Liebe Grüße Brigitte |
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Belle Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Generalvollmacht Do 04 Apr 2019, 11:51 © Belle | |
| Liebe Brigitte! Ich würde meinen mit in Kraft treten der Vorsorgevollmacht, ist deine Schwiegermutter entmündigt. Also aufpassen!!! Am besten ist du informierst dich im Internet mal zu den Unterschieden. Letzendlich ist aber die Formulierung entscheidend und natürlich die Gültigkeit nach der aktuellen Gesetzeslage. Am besten googelst du das mal. Zum Unterschied: https://www.afilio.de/post/vorsorge-und-generalvollmacht-was-ist-der-unterschied Liebe Grüße, Belle |
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Brigitte67 Hat sich hier schon eingelebt
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| Thema: Re: Generalvollmacht Do 04 Apr 2019, 12:47 © Brigitte67 | |
| Liebe Belle, unsere Generalvollmacht wurde beim Notar abgeschlossen. Meine Schwiegermutter war mit. In der Vollmacht steht auch der Satz: Der Notar überzeugte sich durch eine längere Unterredung von der Geschäftsfähigkeit der Erschienenen. Diese Vollmacht haben wir abgeschlossen, weil ein Hausverkauf stattfand und meine Schwiegermutter nicht in der Lage gewesen wäre, den 300 km entfernt durchzuführen geschweige den Ausführungen des Notars zu folgen. Das noch einmal zum besseren Verständnis. Alles Gute Brigitte |
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gisela Ist hier Zuhause
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Brigitte67 Hat sich hier schon eingelebt
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| Thema: Re: Generalvollmacht Do 04 Apr 2019, 15:18 © Brigitte67 | |
| Hallo Gisela, vielen Dank für Deine Antwort. Eine Bankenvollmacht haben wir. Ich glaube, dass wir alles richtig gemacht haben. Eine Betreuungsvollmacht brauchen wir nicht, da mein Mann Einzelkind ist. Alles Liebe, Brigitte |
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Katharina Meinrad Neu im Forum
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| Thema: Re: Generalvollmacht Do 03 Okt 2019, 06:43 © Katharina Meinrad | |
| Erkundige dich lieber nochmal ganz genau ob dem wirklich so ist. Würde aber davon ausgehen dass eine Generalvollmacht die vorherigen Vollmachen aufheben würde. |
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