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dox
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BeitragThema: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySo 16 Mai 2010, 13:21    © dox
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Hallo!

Ich habe gerade folgendes Problem..
Der Ehemann leidet unter Demenz und die Ehefrau ist der Vormund.
Wie oft muss jetzt eine Vermögensaufstellung gemacht werden?

Danke!
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Gissi
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySo 16 Mai 2010, 13:48    © Gissi
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Hallo Dox
es wäre nett wenn du dich anmelden und vorstellen würdest bom






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LG Gissi
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySo 16 Mai 2010, 14:08    © dox
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Gissi schrieb:
Hallo Dox
es wäre nett wenn du dich anmelden und vorstellen würdest bom

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Ich kann kein Forum zu Vorstellung finden.

Gruß, dox.
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySo 16 Mai 2010, 14:23    © Gissi
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dox schrieb:


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Gruß, dox.

Oh Sorry zwinker
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySo 16 Mai 2010, 14:24    © Biggi
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Hallo Dox, Vermögensaufstellung 53190

Ein direktes Vorstellungsforum gibt es nicht. Kannst es z.B. unter Kaminstübchen machen.

Wie Gissi schon schrieb, wäre es nett etwas mehr über dich zu erfahren, natürlich nur, wenn du möchtest.

Zu deiner Frage: Mein Mann ist Betreuer (Vormund heisst es nicht mehr) seiner Mutter. Er muss einmal jährlich eine Aufstellung fürs Amtsgericht machen.

LG Biggi






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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySo 16 Mai 2010, 14:48    © dox
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Biggi schrieb:

Zu deiner Frage: Mein Mann ist Betreuer (Vormund heisst es nicht mehr) seiner Mutter. Er muss einmal jährlich eine Aufstellung fürs Amtsgericht machen.

Hallo!

Ich habe im Internet gelesen, dass man al Ehepartner die Vermögensaufstellung nur alle 2 Jahre machen muss.
Leider weiss ich nicht wo ich die Rechtslage genau nachlesen kann.

Was muss denn alles in die Vermögensaufstellung.
Muss man alles erfassen einschliesslich der Einkünfte usw.?
Finde ich seltsam wenn man schon ewig verheiratet ist.
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sylvia
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySo 16 Mai 2010, 14:59    © sylvia
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Vermögensaufstellung 53190 lieber Dox,
magst Deinen Vornamen preisgeben?

Vielleicht solltest bei diesen Dingen einen Rechtsanwalt konsultieren.

Ob man "ewig" verheiratet ist hat damit nichts zutun. Es gibt hier bei uns immer diese gewissen Regeln. Ein Beispiel - ich wollte den Kredit meines Mannes ablösen (31 Jahre verheiratet)wir haben beide die Vollmacht und ich darf es nicht. Darf meinem Mann das Geld geben mehr nicht. Aufregen lohnt da nicht, Frau nimmt es hin.

Schau mal, ob der Link hilft

http://wiki.btprax.de/Verm%C3%B6genssorge

LG Sylvia








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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySo 16 Mai 2010, 15:13    © dox
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sylvia schrieb:

Vielleicht solltest bei diesen Dingen einen Rechtsanwalt konsultieren.

Nee Anwälte sind für mich genauso überflüssig wie Steuerberater.
Kann man sich alles selber anlesen. Kostet nur ein wenig Fleiß und Mühe!

sylvia schrieb:

Schau mal, ob der Link hilft

http://wiki.btprax.de/Verm%C3%B6genssorge

Danke! Den Link kannte ich noch nicht.
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySo 16 Mai 2010, 15:40    © sylvia
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Hallo Dox,
grad weil man das nicht kann gab ich den Hinweis. Das haben auch meine beiden Söhne erkannt mit 28 und 30 Jahren.

Es ist schön, das Du deine Mutter entlasten möchtest. Aber man kann in jungen Jahren nicht alles wissen und oft ist auch nicht die Zeit zum erlesen da. Ich war z. B. nie Betreuer meines demenzkranken Papas. Mir hat der Rechtsanwalt eine Vollmacht erstellt, die alles wirklich alles beinhaltet hat und mir sozusagen keine Tür verschlossen ließ. Es war ein kleines Buch und jeder staunte. Denn ein Betreuer muß, wie Du schon geschrieben hast alles offenlegen was auch Zeit benötigt und wissen.

Steuerberater braucht man nicht, wenn man kein Haus hat, da man es praktisch über CD Programm machen kann, aber auch das ist nicht jedem gegeben.

LG Sylvia








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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySo 16 Mai 2010, 15:53    © dox
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sylvia schrieb:
Hallo Dox,
grad weil man das nicht kann gab ich den Hinweis. Das haben auch meine beiden Söhne erkannt mit 28 und 30 Jahren.
Es ist schön, das Du deine Mutter entlasten möchtest. Aber man kann in jungen Jahren nicht alles wissen und oft ist auch nicht die Zeit zum erlesen da. Ich war z. B. nie Betreuer meines demenzkranken Papas. Mir hat der Rechtsanwalt eine Vollmacht erstellt, die alles wirklich alles beinhaltet hat und mir sozusagen keine Tür verschlossen ließ. Es war ein kleines Buch und jeder staunte. Denn ein Betreuer muß, wie Du schon geschrieben hast alles offenlegen was auch Zeit benötigt und wissen.

Ja ich verstehe deinen Hinweis.
Ich bin über 40 und studierter Akademiker im technischen Bereich.
Gesetzestexte sind mein Hobby allerdings bis jetzt nur in den Bereichen Verkehrsrecht und Steuerrecht.
Ich denke schon, dass ich mich ins Betreuungsrecht einarbeiten kann zumindest so weit wie benötigt.
Natürlich braucht man dafür ein paar Jahre um tief einzusteigen, zumindest war dies in meinen Spezialgebieten so.

Wie gesagt, mir geht es zunächst nur darum meiner Mutter diese Dinge abzunehmen. Zum Glück hat sie was die Vermögensdinge angeht für alles Vollmachten von ihrem Mann.

Gruß, dox.
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySo 16 Mai 2010, 17:44    © Biggi
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Hallo Dox,
wie es unter Ehepartnern ist, weiss ich nicht.
Im Falle meines Mannes ist es so, dass es vorgefertigter Fragebogen ist, in dem die Vermögensverhältnisse der Mutter dargelegt werden müssen. Wir müssen über uns keine Angaben machen, da wir Selbstzahler sind.

Mag sein, dass für dich Steuerberater überflüssig sind, aber wir brauchen einen für unsere Bilanz, da wir diese nicht selber erstellen, bzw. siegeln dürfen. Ich habe lange Jahre bei einem gearbeitet und viele waren froh, dass sie dort Hilfe bekamen, da sie selber einfach mit Schreibkram überfordert waren. Kommt also immer auf die Sichtweise an.

LG Biggi






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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySo 16 Mai 2010, 18:05    © sylvia
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Hallo Dox,
dann ist es ja gut. Schönes Hobby, aber wie Du geschrieben hast es braucht JAHRE. Lieb ist es Deine Mutter zu entlaßten.
Übrigens mein Grosser ist Dipl. Ing..

Man kann noch soviel Wissen haben, alle Rechte sind sehr kompakt und manchmal schwer verständlich.

Zum Steuerberater schrieb ja unsere Biggi was sehr wichtiges.


LG Sylvia








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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySa 22 Mai 2010, 15:11    © Babs2105
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Als meine Schw.Mutter noch lebte und an Demenz erkrankte, wurde ich auf Wunsch meiner Schw.Mutter durch einen Notar zur einer Generalbevollmächtigen genannt.
Ich hatte sämtliche Vollmachten, von Rechtsgeschäften, Vermögengegenständen jeder Art, Erklärungen aller Art beim Arzt, Anträge stellen, abzuändern oder zurücknehmen, Zahlungen und Wertgegenstände anzunehmen, Verbindlichkeiten einzugehen, Grundbesitz zu veräussern, Konto und Vermögen aller art zu eröffnen oder aufzulösen, Persönliche Angelegenheiten zu vertreten und so vieles mehr, allein die Vollmachten brauchten drei Seiten voll .......
Es ist praktisch nichts anderes als Betreuer nur ohne Paß.
Einen Streuerberater brauchten wir nicht. Ich bekam alle Vollmachten meiner Schwiegermutter und mein Mann die seiner Vaters.
Es gab und gibt keine Probleme.
GAnz im Gegenteil, die Geschwister (zwei Brüder) meines Mannes waren nur froh, daß wir alles übernommen haben.
Besonders die Zeit, als Schw.Mutter öfters ins KH mußte (ich habe sie zu Hause gepflegt), und es ihr immer schlechter ging. Sie hatte eine Patientenverfügung, aber im Grunde habe ich entschieden, daß sie sterben kann, obwohl die Ärzte ihr Infusionen noch geben wollten, als sie nicht mehr trinken konnte.
Sie starb bei uns im Kreise der FAmilie und der ganze Papierkramm danach war auch nicht sehr aufwendig.






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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySa 22 Mai 2010, 15:57    © maxmoritz
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Ich vermute, das es das im Kern ist, weswegen ich mit meiner ebenso ausgestellten GeneralVollmacht und Vorsorgevollmach auch NIEMANDEM Rechenschaft schuldig bin/war aber ein Berufsbetreuer janicht vom zu Betreuenden meist ausgewählt sondern bestimmt/vor die Nase gesetzt wird. Und nach den Missbrauchsfällen die in der Vergangheit passiert sind, finde ich das rechtens.

Der Betreuer von Ma muss nur dem Gericht Rechenschaft ablegen. Mir nicht.

Aber ist mir auch egal. Ich habe ihm das auch so gesagt:
Sie können fast alles machen. Außer bei der Gesundheits- und Aufenthaltsbestimmung bzw. Vorsoge, da will ich nicht einfach mal eben so.

Und er findet es glaube ich gut.

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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySa 22 Mai 2010, 16:00    © dox
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Hallo!

Ich habe mittlerweile viel gelesen!
Das Betreuungsgericht verlangt von meiner Mutter ein Vermögenzverzeichnis und auch die Angabe von Einkünften.
Ein Vermögensverzeichnis hat im letzten Jahr schon erstellt.
Sie ist von der Rechnungslegung befreit und müßte ein Vermögenzverzeichnis nur höchstens alle zwei Jahre erstellen.
Ebenso gehören die laufenden Einnahmen nicht zu einem Vermögensverzeichnis bzw. Erliegen nicht der Ergänzungspflicht.

Könnt ihr meine Ansicht so betätigen. Vielleicht sollte ich mal beim Betreuungsgericht anrufen und nachfragen.

Viele Grüße, dox.
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySa 22 Mai 2010, 16:07    © Babs2105
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Dann ist es ja auch in Ordnung, wenn Du es so haben willst.
Ich fand es in unseren Fall es so besser, weil ich über alles eine Übersicht hatte und dann entscheiden konnte was zu tun ist.
Aber es gibt viele, die diese Vollmachten missbrauchen.
In meiner Arbeitsstelle (Seniorenheim) habe ich es schon oft erlebt, daß die Kinder (gott sei dank ohne Vollmachten) versuchen ihre demente Angehörigen zu etwas zu bewegen, was dies nicht wollen. Am schlimmsten war da ein Fall, weil die Mutter ein Grudstück nicht zum Verkauf frei gab, sollte sie entmündigt werden. Also das war ja die Höhe !!!
Ich denke man muß abwägen, was für den Betroffennen am besten ist. Wir haben viele im Wohnheim, die einen gesetzlichen Betreuer bakamen, aber auch dort gibt es "schwarze Schafe". Wenn ma diese dringend bei bestimmten Sachen braucht, sind sie entweder ncht erreichbar, oder haben gerade mal keine Zeit.
Alles hat seine Pro und Contra Seiten.






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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySa 22 Mai 2010, 16:15    © dox
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Babs2105 schrieb:
Dann ist es ja auch in Ordnung, wenn Du es so haben willst.

Eine Generalvollmacht für meine Mutter wäre schon klasse nur ich denke dafür ist es leider zu spät.
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySa 22 Mai 2010, 16:25    © Babs2105
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[/quote]Eine Generalvollmacht für meine Mutter wäre schon klasse nur ich denke dafür ist es leider zu spät.[/quote]

Finde ich sehr schade, tut mir leid für Dich






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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySa 22 Mai 2010, 17:21    © sylvia
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Liebe Dox,
schau mal hier:
http://www.buntstifte-ev.de/btg1.htm Betreuungsgesetz

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C11999645_L20.pdf Betreuungsrecht


LG Sylvia








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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung
Vermögensaufstellung EmptySa 22 Mai 2010, 20:19    © dox
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sylvia schrieb:
Liebe Dox,
schau mal hier:
http://www.buntstifte-ev.de/btg1.htm Betreuungsgesetz

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C11999645_L20.pdf Betreuungsrecht


Danke! Das bestätigt immerhin meine Ansicht!

Viele Grüße, dox.
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