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 stundenweise Verhinderungspflege

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Paula
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BeitragThema: stundenweise Verhinderungspflege
stundenweise Verhinderungspflege EmptyDi 01 Jul 2014, 11:42    © Paula
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Hallo,

eine Dame von unserem hiesigen Pflegestützpunkt hat mir
einen nützlichen Tipp gegeben.

Wer seinen Angehörigen mindestens 6 Monate zu Hause
pflegt und betreut, hat Anspruch auf Verhinderungspflege.
Dies gilt auch für Pflegestufe 0.

Diese Verhinderungspflege von max. 28 Tagen
kann aufgeteilt, und sogar stundenweise beantragt werden.

Der Antrag muss bei der zuständigen Kranken-/Pflegekasse
gestellt werden.

Auch einsetzbar für die Tagespflege, und amb. Dienste.

Hier ein paar Infos der DAK (gibt es auch von anderen KK)

http://www.dak.de/dak/leistungen/Ersatzpflege-1078978.html



Liebe Grüße
Paula
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stundenweise Verhinderungspflege

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